Unterstützung

Der Kanton Zürich hilft Personen in Ausbildung mit Geld für die Deckung der Ausbildungs­kosten. Diese Hilfe heisst Stipendien oder Darlehen. Schülerinnen und Schüler kantonaler Mittelschulen können Stipendien beantragen, wenn die Familie wenig Geld hat. Diese Stipendien sind Teil der kantonalen Bildungspolitik und dienen der Chancengleichheit.

Es gibt viele Voraussetzungen für den Anspruch auf Stipendien. Um zu erfahren ob jemandem Beiträge zustehen, muss ein Gesuch mit Unterlagen eingereicht werden. Dieses Gesuch kann online über das Webportal «ZHservices» gestellt werden, die rechts herunterladbaren PDF «Checkliste Gesuch Ausbildungsbeiträge» und «Online Gesuch für Stipendien-Tipps» enthalten alle Informationen dazu.

Das Gesuch muss im Monat vor Beginn der Ausbildung vollständig eingereicht sein, damit der/die Gesuchstellende ab Beginn der Ausbildung Anspruch auf Stipendien hat (d. h. bis spätestens 31. Juli 2024). Das Gesuch gilt als eingereicht, sobald der/die Gesuchstellende die elektronische Empfangsbestätigung des Webportals per E-Mail erhalten hat. Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht vorliegen, wie z. B. eine Ausbildungsbestätigung, dürfen später via stipendien@ajb.zh.ch nachgesendet werden.

Sämtliche relevanten Informationen sind im Link rechts unter stipendien.zh.ch zu finden. Hilfe bei der Einreichung des Gesuchs ist bei der Kundenberatung (online.stipendien@ajb.zh.ch oder +41 43 259 96 80, Wahlziffer 1) erhältlich.

Pro Jahr werden über 9'000 Gesuche bei der Abteilung Stipendien eingereicht. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Die Wartezeit nach Einreichung des Gesuches nach Einreichung des Gesuchs kann bis zu 6 Monate dauern.

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Hier finden Sie allgemeine Informationen des Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Zürich zum Nachteilsausgleich auf Sekundarstufe II.


Vorgehen an der Kantonschule Uster:

1. Bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine Abklärung mit anerkannten Abklärungsstelle. Anerkannte Abklärungsstellen finden Sie unter diesem Link unter dem Abschnitt «Abklärungsstellen».


2. Bitte schicken Sie den vollständigen Antrag per E-Mail an die NA-Verantwortliche an der Kantonsschule Uster:

Ein vollständiger Antrag enthält:

  • Ein Bericht einer ärztlichen/psychologischen/psychiatrischen Fachperson einer anerkannten Abklärungsstelle. Ein ärztliches Attest bzw. eine ärztliche Bestätigung ist nicht ausreichend. Für die genauen Anforderungen siehe das Dokument «Leitfaden Anerkennungskriterien Nachteilsausgleichsgutachten» der Bildungsdirektion. 
  • Leitfaden Anerkennungskriterien Nachteilsausgleichsgutachten
    Bitte beachten Sie, dass der Schulpsychologische Dienst (SPD) nur für Schülerinnen und Schüler der Volksschule zuständig ist.
     
  • Ausgefülltes und von einer erziehungsberechtigten Person und dem/der Schüler:in unterzeichnetes Gesuch: «Gesuch um Nachteilsausgleich für die Mittelschulen (inkl. ZAP)»
  • Gesuch um Nachteilsausgleich für die Mittelschulen


3. Die NA-Verantwortliche wird sich bei Ihnen melden und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen.

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Das Special Events Team ist eine Gruppe engagierter SchülerInnen, welche zu wichtigen Entscheidung in der Schulkarriere Informationsanlässe organisiert. Diese Anlässe werden von SchülerInnen für SchülerInnen gestaltet und finden ohne Lehrpersonen statt. Informiert wird beispielsweise über die Schwerpunktfachwahl, die Studienwahl oder ein mögliches Austauschjahr.

Ansprechpartner unter den Lehrpersonen: