Zentrale Aufnahmeprüfung

Die Anmeldefrist für das Kurz- und Langgymnasium dauert vom
Montag, 01. Januar 2025 bis Samstag, 10. Februar 2025

Zur Registrierung und Anmeldung gelangen Sie unter diesem Link:

  • Kandidatinnen und Kandidaten der 2. Sekundarklasse können sich für die ZAP in ein Kurzgymnasium und/oder in eine Handelsmittelschule anmelden.
  • Kandidatinnen und Kandidaten der 3. Sekundarklasse können sich für die ZAP in die Informatikmittelschule im Oktober sowie für die ZAP in ein Kurzgymnasium und/oder eine Handelsmittelschule im März anmelden.

Die Kantonsschule Uster verfügt über ein Lang- und Kurzgymnasium, nicht aber über eine Handels- oder Informatikmittelschule.

  • Orientierungsabende Langgymnasium (ab Primarstufe):
    Montag, 04. November 2024, 19.00 Uhr, Mehrzweckhalle / 094S
    Orientierungsabend für den Anschluss an die Primarstufe
     
  • Orientierungsabend Kurzgymnasium (ab Sekundarstufe):
    Dienstag, 05. November 2024, 19.00 Uhr, Aula / 231B
    Orientierungsabend für den Anschluss an die Sekundarstufe


Die Teilnahme an den Orientierungsabenden benötigt keine Anmeldung.

Wir begrüssen interessierte Primarschülerinnen und Primarschüler zum Schnuppern an der Kantonsschule Uster. Die Schülerinnen und Schüler aus der Primarschule lernen die Räumlichkeiten und das Areal der Kantonsschule Uster kennen. Sie schlüpfen am Schnuppernachmittag für zwei Lektionen in die Rolle von neuen Gymnasiasten.

Schnuppertag-Termin:

Mittwoch, 04. Dezember 2024, 13:45 – 16:35 Uhr
Schnuppernachmittag für Primarschüler:innen
Aula 231B, Krämerackerstrasse 15
 
Donnerstag, 09. Januar 2025, 13:45 – 16:35 Uhr
Schnuppernachmittag für Primarschüler:innen
Aula 231B, Krämerackerstrasse 15

Anmeldung für alle Schnupperanlässe vom 21. Oktober 2024, 07.00 Uhr bis 17. November 2024, 20.00 Uhr möglich:

  • Anmeldung

Montag, 03. März 2025 | Langgymnasium 
08.00 – 08.45 Uhr | Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis
09.15 – 10.15 Uhr | Mathematik
10.45 – 11.45 Uhr | Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz)

Prüfungsaufgaben Langgymnasium der Vorjahre finden Sie unter:
www.zentraleaufnahmepruefung.ch/langgymnasium


Montag, 03. März 2025 | Kurzgymnasium
09.00 – 09.45 Uhr | Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis
10.15 – 11.45 Uhr | Mathematik
13.15 – 14.45 Uhr | Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz)

Prüfungsaufgaben Kurzgymnasium der Vorjahre finden Sie unter:
www.zentraleaufnahmepruefung.ch/kurzgymnasium

Geschriebene Prüfungen gelten als abgelegt. Krankheitsbedingte Abwesenheiten müssen vor Prüfungsbeginn dem Sekretariat gemeldet werden. Ein ärztliches Zeugnis ist dem Sekretariat innert drei Tagen nachzureichen, dann erfolgt eine Einladung zur Nachprüfung.

Nachprüfung Langgymnasium (ZAP1)
Dienstag, 18. März 2025, Literargymnasium Rämibühl (KRL)

Nachprüfung Kurzgymnasium (ZAP2)
Dienstag, 18. März 2025, Kantonsschule Im Lee (KLW)

Korrekturzeit
Die Korrekturen der Prüfungen dauern eine ganze Woche und sind am Freitagabend des 14. März 2025 abgeschlossen

Briefversand
Am Donnerstag, 20. März 2025, werden die Briefe mit den Prüfungsresultaten auf die Post gebracht.

Online-Einsicht der Resultate
Am Freitagabend, 21. März 2025, besteht ab 17.00 Uhr die Möglichkeit, die Resultate online mit eigenem Passwort einzusehen.​​​​​​​

Prüfungseinsicht
Die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern erhalten die Möglichkeit, die korrigierten Prüfungsarbeiten einzusehen. Eine vorgängige Anmeldung ist nicht nötig.

  • ZAP-Prüfungseinsicht für Nicht-Bestandene:
    Dienstag, 25. März 2025, 18.00 – 19.30 Uhr, Aula, Hauptgebäude (231B), 2. Stock
  • ZAP-Prüfungseinsicht für Bestandene:
    Mittwoch, 26. März 2025, 18.00 – 19.00 Uhr, Aula, Hauptgebäude (231B), 2. Stock

Grundsätzlich gilt für die Zürcher Mittelschulen die freie Schulwahl. Die Schulwahl garantiert aber nicht die definitive Schulzuteilung. Bei Überbelegung kann es vor oder nach der Aufnahmeprüfung zu Umteilungen kommen.  Betroffene Kandidatinnen und Kandidaten werden schriftlich darüber informiert. Die Umteilungen werden erst im April abgeschlossen sein. 

Wann gilt die Aufnahmeprüfung als bestanden?
Die Bedingungen für das Bestehen der Aufnahmeprüfung sind in den kantonalen Reglementen zu finden (siehe «Merkblatt zu den neuen Regeln für die Aufnahme in eine Maturitätsschule»).

Langgymnasium

  • Anrechnung der Vorleistungsnote: Besuch einer öffentlichen 6. Primarklasse zum Zeitpunkt der Anmeldung
  • Berechnung der Vorleistungsnote: Ungerundetes Mittel aus den Zeugnisnoten Deutsch und Mathematik
  • Berechnung der Prüfungsnote: Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung. Die Prüfungsnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet, wenn die Vorleistungsnote nicht berücksichtigt wird. Sie wird nicht gerundet, wenn die Vorleistungsnote berücksichtigt wird.
  • Massgebend ist das letzte reguläre Zeugnis vor dem Prüfungstermin.
  • Bestehensnorm (auf zwei Dezimalstellen gerundete Gesamtnote):
    • mit Vorleistungsnote: Durchschnitt aus Prüfungsnote und Vorleistungsnote mindestens 4.75: bestanden
    • ohne Vorleistungsnote: Prüfungsnote mindestens 4.50: bestanden
    • alle anderen Fälle: nicht bestanden


Kurzgymnasium

  • Anrechnung der Vorleistungsnote: Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A zum Zeitpunkt der Anmeldung, die keine Anforderungsstufen führt oder die Anforderungsstufen führt und alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer werden in der höchsten Anforderungsstufe besucht.
  • Berechnung der Vorleistungsnote: Ungerundetes Mittel aus den je zu einem Fünftel zählenden Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch sowie Natur und Technik. Die Note des Fachs Mathematik ergibt sich für Kandidatinnen und Kandidaten aus der 2. Sekundarstufe zu zwei Dritteln aus der Teilnote Arithmetik/Algebra und zu einem Drittel aus der Teilnote Geometrie, aus der 3. Sekundarstufe nur aus der Note für Arithmetik/Algebra.
  • Massgebend ist das letzte reguläre Zeugnis vor dem Prüfungstermin.
  • Berechnung der Prüfungsnote: Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung. Die Prüfungsnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet, wenn die Vorleistungsnote nicht zählt. Sie wird nicht gerundet, wenn die Vorleistungsnote zählt.
  • Bestehensnorm:
    • mit Vorleistungsnote: Durchschnitt aus Prüfungsnote und Vorleistungsnote mindestens 4.75: bestanden
    • ohne Vorleistungsnote: Prüfungsnote mindestens 4.50: bestanden
    • alle anderen Fälle: nicht bestanden