Stipendien

Der Kanton Zürich bietet die Möglichkeit, Ausbildungsbeiträge zu beantragen. Schülerinnen und Schüler kantonaler Mittelschulen können diese Beiträge beanspruchen, wenn sie in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben. Diese Ausbildungsbeiträge sind Teil der kantonalen Bildungspolitik und dienen der Chancengleichheit.

Der Anspruch auf Ausbildungsbeiträge hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Schätzung, ob jemandem Beiträge zustehen, kann nicht gemacht werden. Die genaue Berechnung des Anspruchs ist ohne Gesuch und Beilagen nicht möglich. Gesuche und Ausbildungsbeiträge müssen vom Gesuchssteller/von der Gesuchsstellerin online erfasst werden, das rechts herunterladbare PDF «Hilfestellung zur Online-Eingabe für Ausbildungsbeiträge» enthält Informationen dazu.

Das Gesuch gilt als eingereicht, sobald der/die Gesuchstellende die elektronische Empfangs-Bestätigung des Webportals erhalten.   Das Gesuch muss im Monat vor Beginn der Ausbildung vollständig eingereicht sein, damit der/die Gesuchsstellende ab Beginn der Ausbildung Anspruch auf Beiträge hat (d. h. bis spätestens 31. Juli 2023). Unterlagen, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung noch nicht vorliegen, wie eine Ausbildungsbestätigung, dürfen via stipendien@ajb.zh.ch nachgesendet werden.

Pro Jahr werden über 9'000 Gesuche um Ausbildungsbeiträge bei der Abteilung Stipendien eingereicht. Die Gesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft. Die Wartezeit nach Einreichung des Gesuches beträgt zurzeit ca. 7–8 Monate.

Sämtliche relevanten Informationen sind im Link rechts unter www.stipendien.zh.ch zu finden.